Wir haben für Sie geöffnet:
Montag - Freitag: 07.00 - 15.00 Uhr
Diese Beiträge sind auch im August zu entrichten!
Regelung für Kinder ab 3 Jahren:
Gemäß BayKiBiG leistet der Staat zur Entlastung der Familien einen monatlichen Zuschuss von max. 100€. Er wird ab dem 1. September des Jahres, in dem dass Kind drei Jahre alt wird, gewährt und wird bis zur Einschulung gezahlt.